SiGe-Koordination

(Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen)

Baustellenrichtlinie:

Der Bauherr oder der Bauleiter betraut im Fall einer Baustelle, auf der mehrere Unternehmen anwesend sein werden, einen oder mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren im Sinne von Artikel 2 Buchstaben e und f.

Der Koordinator hat die Aufgabe, die gewerkeübergreifenden Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu treffen. Er erstellt i.d.R. die Vorankündigung beim GAA, erstellt den SiGe-Plan und schreibt diesen im Laufe der Baumaßnahme fort.

Je nach vertraglicher Gestaltung erfolgen festgelegte Baustellenbesichtigungen, um die Einhaltung der im Vorfeld geplanten SIcherheitsmaßnahmen zu überprüfen.