Sachkundiger für die Prüfung von PSA gegen Absturz

BGR 198: Verpflichtung zur Prüfung:

" Zur Prüfung des einwandfreien Zustandes der PSA gegen Absturz ist der Unternehmer verantwortlich. Er hat zu veranlassen:

  • Prüfung durch einen Sachkundigen entsprechend betrieblicher Einsatzbedingungen, jedoch mindestens einmal jährlich".

Wir führen Prüfung von:

  • Sicherheitsgeschirren
  • Falldämpfern
  • Höhensicherungsgeräten
  • Mitlaufenden Auffanggeräten
  • Seilkürzer
  • Karabinerhaken
  • Seilen

durch und dokumentieren dies auf den entsperchenden Arbeitsmitteln.

                          

Prüfung ortsveränderlicher Arbeitsmittel

Betriebssicherheitsverordnung § 10:

  • Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen

  • Bei üblichen Betriebsverhältnissen sollten ortsveränderliche Betriebsmittel im Zeitraum von 6 – 12 Monaten durch eine befähigte Person überprüft werden

  • Zu den ortsveränderlichen Arbeitsmitteln zählen beispielsweise:

    • Flex, Schlagbohrer, Stemmhämmer, Kreissägen, Kabel, Baustellenlampen, . . . . .