Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheitsgesetz § 5:

Zur Sicherstellung einer sicherheitstechnische Betreuung ist ein Unternehmen ab 1 Mitarbeiter verpflichtet.

Sichergestellt werden kann dies u.a. durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die eine sicherheitstechnische Betreuung des Unternehmens und der Baustelle auf Basis eines geschlossenen Vertrages sicherstellt.

Wir übernehmen diese Leistung vornehmlich in den Branchen:

  • Baugewerbe (u.a. Hoch-/Tiefbau, SF, HSK, Holzbau, Dachdecker, Gerüstbau, ...)
  • Metallverarbeitung
  • Elektro
  • Gebäudereinigung
  • Transportunternehmen
  • Ingenieurbüros

Durch die intensive Zusammenarbeit mit den verschiedensten Berufs-genossenschaften können wir dort für sie als Ansprechpartner - bei möglichen Problemen oder bei Beratungsbedarf - tätig werden.

Weiterhin können wir Ihnen ermächtigte Arbeitsmediziner zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Betreuung ihres Unternehmens nennen.